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Eurofun-Nachhaltigkeitsrichtlinie für Partner

Als Reiseunternehmen, das mit verschiedenen Interessensgruppen im Tourismussektor zusammenarbeitet – insbesondere mit Verbraucher:innen, Außendienstmitarbeiter:innen in Destinationen, Reiseagenturen, Unterkünften und anderen Leistungsanbietern - ist sich Eurofun Tourismus GmbH der wichtigen Rolle und Einflussnahme bei der nachhaltigen Entwicklung des Tourismus bewusst und daher verpflichten wir uns zur Förderung dieser. Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeitspraktiken zu verfolgen, um positive Auswirkungen zu maximieren und negative Auswirkungen auf den Tourismus im Rahmen unserer Aktivitäten zu minimieren und unsere Gäste und Partner anzuregen, dasselbe zu tun.

Daher stellen wir auch für Sie als unser Partnerunternehmen eine Richtlinie zur Verfügung, die im Wesentlichen ermöglicht, unsere Ideen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit umzusetzen. Unser Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung in unseren Geschäftsbeziehungen konkret durchzuführen und dafür ist auch Ihre Unterstützung wichtig.

Als Grundvoraussetzung erwarten wir selbstverständlich von all unseren Partnern, dass sie die geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften, die Mindeststandards der Branche und alle anderen relevanten gesetzlichen Anforderungen einhalten. Dies gilt besonders für Richtlinien in Bezug auf Umweltbeziehungen, Menschenrechten und soziale und sexuelle Ausbeutung von Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Denn sexuelle Ausbeutung ist ein ernsthaftes Problem, das oft ignoriert oder unterschätzt wird, insbesondere in Regionen wie Europa, wo der Großteil unserer Aktivreisen stattfindet. Weitere wichtige Informationen zur Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern in der Tourismusbranche findet sich in einer der Broschüren von ECPAT.at.

01.    NACHHALTIGES MANAGEMENT UND GESETZLICHE EINHALTUNG

Unser Geschäftspartner verpflichtet sich zum nachhaltigen Management, das durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden kann:

  • Unser Partner nimmt unser Nachhaltigkeitsleitbild zur Kenntnis, das für unsere Gäste, Partner und Lieferant:innen auf unserer Unternehmenswebseite öffentlich zugänglich ist.
  • Er verfügt über eine zugängliche und schriftlich abgelegte Nachhaltigkeitspolitik, die darauf abzielt, die negativen sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit zu verringern, und auch die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen berücksichtigt.
  • Die Durchführung einer Ausgangsbewertung der Leistung in Bezug auf nachhaltige Praktiken ist die Basis für alle weiteren Maßnahmen.
  • Es wird ein Nachhaltigkeitsaktionsplan mit klaren Zielen, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten sowie eine Zeitplanung angestrebt.
  • Ein Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik, -ziele und -vorgaben ist vorhanden oder wird angestrebt.
  • Eine transparente Berichterstattung und Kommunikation in Bezug auf Nachhaltigkeit gegenüber der Öffentlichkeit wird sichergestellt.
  • Alle Mitarbeitenden sind vollständig über die Nachhaltigkeitspolitik informiert und dazu angehalten, sie umzusetzen und kontinuierlich zu verbessern.
  • Unser Partner verpflichtet sich, alle nationalen Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes einzuhalten.

02.    INTERNES MANAGEMENT: SOZIALPOLITIK UND MENSCHENRECHTE

Unser Geschäftspartner verpflichtet sich zu einem nachhaltigen internen Management, indem eine klare schriftliche und gut kommunizierte Sozialpolitik verfolgt wird, die folgende Grundsätze beinhaltet:

  • Den Mitarbeiter:innen wird die Freiheit der Beschäftigung und Vertragsbeendigung mit Kündigungsfrist und ohne Strafe gewährleistet.
  • Die Arbeitsbedingungen gemäß dem nationalen Arbeitsrecht und eine Stellenbeschreibung werden im Arbeitsvertrag aufgenommen.
  • Der Lohn, der dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn entspricht oder darüber liegt, wird im Vertrag angegeben.
  • Überstunden werden basierend auf Vereinbarungen bestimmt und vergütet.
  • Eine Kranken- und Haftpflichtversicherung gemäß dem nationalen Recht wird geboten.
  • Den Mitarbeiter:innen wird bezahlter Jahresurlaub und Krankenurlaub sowie unbezahlter Jahresurlaub gewährt.
  • Es wird über eine Gesundheits- und Sicherheitspolitik für Mitarbeiter:innen verfügt, die den nationalen gesetzlichen Standards entspricht.
  • An allen relevanten Standorten stehen Erste-Hilfe-Sets und geschultes Personal zur Verfügung.
  • Die nationalen Vorschriften bezüglich Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung werden beachtet.
  • Wirksame Verfahren für Mitarbeiter:innen werden bereitgestellt, um ihre Beschwerden und Erwartungen zu äußern.
  • Es gibt ein klares Disziplinarverfahren, welches den Mitarbeiter:innen effektiv kommuniziert wird.
  • Den Mitarbeiter:innen werden regelmäßig Anleitungen und Schulungen zu Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit geboten. Dazu gehören auch Brandschutz und relevante Naturkatastrophen.
  • Sofern eine Anstellung für Studierende möglich ist, werden für diese Möglichkeiten geboten, an Praktika oder Ausbildungsprogrammen teilzunehmen.

 

Unser Geschäftspartner verpflichtet sich, die Menschenrechte durch die Durchsetzung folgender Praktiken sicherzustellen:

  • Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften, kollektive Arbeitsverhandlungen und die Vertretung der Mitglieder durch Gewerkschaften werden nicht behindert.
  • Es wird an einer (branchenweiten) kollektiven Arbeitsbedingungsverhandlungsstruktur teilgenommen und dieser entsprochen (sofern vor Ort vorhanden).
  • Die Diskriminierung in Bezug auf Einstellung, Beschäftigungsbedingungen, Zugang zu Schulungen und Führungspositionen oder Beförderungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung, Ethnizität, Religion/Glauben oder sexuelle Orientierung ist strengstens verboten.
  • Es wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter:innen den gleichen Zugang zu Ressourcen und die Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen haben.
  • Unser Partner spricht sich gegen jede Art der sexuellen Ausbeutung von Kindern in der ganzen Welt aus.

03.    INTERNES MANAGEMENT: UMWELT UND BEZIEHUNGEN ZUR GEMEINSCHAFT

Unser Geschäftspartner verpflichtet sich, den Umweltschutz zu praktizieren und die Beziehungen zur Gemeinschaft zu stärken, indem die Umsetzung folgender Praktiken beachtet wird:

  • Die Verwendung von Einweg- und Konsumgütern wird aktiv reduziert.
  • Der Kauf nachhaltiger Waren und Dienstleistungen, Büro- und Cateringbedarf, Werbegeschenke und Merchandisingartikel wird bevorzugt.
  • Nötige Produkte werden in großen Mengen eingekauft, um die Menge an Verpackungsmaterial zu reduzieren.
  • Die Kopier- und Druckmaschinen werden standardmäßig auf beidseitigen Druck oder andere Formen des Papiersparens eingestellt.
  • Es werden Reinigungsmittel verwendet, die nicht gefährlich, nicht eutrophierend und biologisch abbaubar sind und mit einem Umweltzeichen zertifiziert sind, sofern dies vor Ort verfügbar ist.
  • Broschüren werden auf umweltfreundlichem Papier gedruckt, mit einer Druckerei, die mit einem zertifizierten Umweltmanagementsystem arbeitet, sofern dies vor Ort zu angemessenen Kosten möglich ist.
  • Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Verschwendung von Broschüren zu reduzieren beziehungsweise wird eine "nur online" – Politik verfolgt, wo es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Der Energieverbrauch wird gemessen, überwacht und im Bereich des Möglichen reduziert.
  • Es wird eine Berechnung der CO2-Emissionen angestrebt und in Folge kompensiert sowie in verschiedenen Zeiträumen verglichen.
  • Grüne Energie wird, soweit es möglich ist, erworben und eine energieeffiziente Beleuchtung für alle Bereiche wird angestrebt.
  • Lichter und Geräte werden ausgeschalten, wenn sie nicht in Gebrauch sind und es werden automatische Ein-/Ausschaltungen mit Timern oder Bewegungssensoren verwendet. Geräte werden, wo dies möglich ist, standardmäßig im Energiesparmodus eingestellt.
  • Beim Kauf neuer Geräte wird energiearme Ausrüstung, einschließlich Kosten und Qualität, berücksichtigt.
  • Es gibt eine aktive Politik zur Reduzierung des Wasserverbrauchs.
  • Eine nachhaltige Wassergewinnung wird genutzt, die die Umweltströme nicht negativ beeinflusst.
  • In Toiletten ist eine wassersparende Ausstattung installiert, sofern möglich.
  • Die nationalen Vorschriften bezüglich Abfallentsorgung werden eingehalten.
  • Eine Politik zur Reduzierung und zum Recycling von festem Abfall wird entwickelt und in Folge umgesetzt.
  • Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Menge an Verpackungsmaterial zu reduzieren und um keine nicht recycelbaren oder nicht biologisch abbaubaren Verpackungsmaterialien zu verwenden.
  • Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl von (nicht wiederverwendbaren) Plastikflaschen für Trinkwasser im Büro zu reduzieren.
  • Alle recycelbaren Materialien werden getrennt, gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt.
  • Bei der Verwendung von Tinten- und Tonerpatronen für Druck- und Kopiervorgänge werden Methoden zur Abfallreduzierung angewendet.
  • Batterien werden ordnungsgemäß recycelt und entsorgt.
  • Die nationalen Vorschriften zur Abwasserbehandlung werden eingehalten, wobei das Abwasser wiederverwendet oder sicher abgeleitet wird.
  • Der Einsatz schädlicher Substanzen wird minimiert und gegebenenfalls durch unbedenkliche Alternativen ersetzt. Außerdem wird die Lagerung, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien ordnungsgemäß verwaltet.
  • Es werden bleifreie und wasserbasierte Farben verwendet, sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich, sofern sie vor Ort verfügbar sind.
  • Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Umweltverschmutzung durch das Bürogebäude zu minimieren (soweit dies vom Unternehmen kontrolliert werden kann).
  • Die Auswirkungen des Transports wird durch Telearbeit, Videokonferenzen, Home-Office-Richtlinien oder andere Maßnahmen reduziert.
  • Motorisierte Firmenfahrzeuge werden regelmäßig gewartet und überprüft, um Emissionen und Energieverbrauch zu reduzieren und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Emissionsstandards entsprechen.
  • Den Mitarbeiter:innen werden regelmäßig Anleitungen, Schulungen und/oder Informationen zu ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit internen Umweltpraktiken gegeben.
  • Der Geschäftspartner hält sich an Vorschriften und Gesetze zur Landnutzung, Zonierung und geschützten oder denkmalgeschützten Gebieten, wenn Firmengebäude und Infrastrukturen geplant, entworfen, errichtet, renoviert oder abgerissen werden.
  • Die Planung, Gestaltung und der Bau neuer Gebäude oder Renovierungen basieren auf lokal angemessenen und nachhaltigen Praktiken und Materialien.
  • Es wird zum Schutz und zur Erhaltung örtlich wichtiger historischer, archäologischer, kultureller und spiritueller Stätten und Praktiken beigetragen und deren Zugang für die örtliche Bevölkerung nicht beeinträchtigt.
  • Es wird der ökologische Fußabdruck des Büros minimiert, indem hauptsächlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, so papierlos wie möglich gearbeitet, Abfall getrennt und zertifiziertes Recyclingpapier verwendet wird.

04.    TRANSPORT

Der Geschäftspartner bemüht sich sicherzustellen, dass die Fahrzeuge, die auf dessen Reisen verwendet werden, nicht mehr als die durchschnittliche Umweltverschmutzung verursachen. Der Transport ist ein wichtiger Aspekt des nachhaltigen Tourismus und der Geschäftspartner versucht sein Bestes, um das durchschnittliche Verschmutzungsniveau zu verringern:

  • Es wird nachhaltiger (öffentlicher) Transport für internationale Reisen miteinbezogen – dazu werden Gäste über Anreiseoptionen mit öffentlichen Verkehrsmitteln informiert.
  • Beim Gepäcktransfer werden die Fahrten so effizient wie möglich eingeplant, um leere Kilometer zu vermeiden.
  • Bei der Auswahl von Transportmöglichkeiten für nötige Transfers und Ausflüge am Zielort werden nachhaltige Alternativen berücksichtigt und es werden ihnen Vorrang eingeräumt, ohne die Berücksichtigung von Preis, Komfort und praktischen Erwägungen außer Acht zu lassen.
  • Die Fahrer:innen sind dazu angehalten, auf umweltschonende Maßnahmen wie zum Beispiel spritsparende Fahrweise und Abstellen des Motors bei Be- und Entladen des Fahrzeuges zu achten.

05.    UNTERKÜNFTE

Unser Geschäftspartner strebt eine vollständig nachhaltige Tourismus-Lieferkette an. Die Partnerunterkünfte spielen dabei eine wichtige Rolle und werden dazu angeregt und motiviert, nachhaltige Praktiken anzunehmen:

  • Es werden vorrangig Unterkünfte ausgewählt und bevorzugt, die in lokalem Besitz und Management sind.
  • Es werden vorrangig Unterkünfte ausgewählt, die regionale Mitarbeiter:innen beschäftigen.
  • Es wird bevorzugt mit Unterkünften zusammengearbeitet, die regionale Architektur, Kunst und kulturelles Erbe integrieren.
  • Die Zusammenarbeit mit Unterkünften wird beendet, falls klare Beweise vorliegen, dass die Bereitstellung oder Integrität grundlegender Dienstleistungen wie Lebensmittel, Wasser, Energie, Gesundheitsversorgung oder Boden für benachbarte Unternehmen gefährdet werden.
  • Eine effiziente Mülltrennung wird als wichtig erachtet – deshalb wird auch bei Unterkünften auf ein sinnvolles Abfallmanagement abgezielt.
  • Es wird versucht, Einmalplastik zu vermeiden – dazu werden auch Unterkunftspartner angehalten.
  • Energie zu sparen, hilft den CO2-Ausstoß zu verringern – die Verwendung von energieeffizienten Geräten und der sparsame Umgang mit elektrischen Geräten ist daher auch bei Unterkünften ein Anliegen.
  • Den Gästen werden wassersparende Maßnahmen und die Verwendung wiederbefüllbarer Behältnisse empfohlen– und das wird auch von Unterkünften erwartet.
  • Es werden weder direkt noch indirekt Verträge mit Unterkünften abgeschlossen, die mit Zwangsarbeit verbunden sind oder die Kinder beschäftigen, um Arbeiten zu erledigen, die normalerweise von Erwachsenen ausgeführt werden. Für Kinder (< 14 Jahre), die im Unternehmen arbeiten, gelten besondere Arbeitszeiten und -bedingungen, die mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und/oder der IAO-Konvention 138 übereinstimmen.
  • Nicht alle Arbeiten, die von Kindern ausgeführt werden, sollten als "Kinderarbeit" eingestuft werden, wie z.B. die Hilfe für Eltern im Haushalt, die Unterstützung in einem Familienbetrieb oder das Verdienen von Geld außerhalb der Schulzeit und während der Schulferien. "Kinderarbeit" ist Arbeit, die: 1) geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für die Kinder ist; und 2) ihre schulische Ausbildung behindert. In ihren extremsten Formen beinhaltet Kinderarbeit, dass sie versklavt, ernsten Gefahren und Krankheiten ausgesetzt oder als Kindersoldaten eingesetzt werden.

06.    AUSFLÜGE UND AKTIVITÄTEN

Der Geschäftspartner legt großen Wert auf das Wohlergehen von Tieren und Gemeinschaften und strebt Ausflüge und Aktivitäten an, die nur einen geringen Fußabdruck hinterlassen. Die Authentizität der Gemeinschaften und der natürlichen Umgebung wird geschützt und der Geschäftspartner ist entschieden gegen Umweltverschmutzung und die Schädigung der Tierwelt.:

  • Die Reiseangebote enthalten keine Ausflüge, die Menschen, Tiere, Pflanzen, natürliche Ressourcen wie Wasser und Energie schädigen oder sozial und kulturell inakzeptabel sind.
  • Es werden keine Ausflüge angeboten, bei denen Tiere in Gefangenschaft gehalten werden.
  • Es werden keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen eingegangen, die Wildtierarten jagen, konsumieren, ausstellen, verkaufen oder handeln, es sei denn, es handelt sich um eine regulierte Aktivität, die sicherstellt, dass ihre Nutzung nachhaltig ist und den lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen entspricht.
  • Gäste werden zu Ausflügen und Aktivitäten gefördert und beraten, die die lokale Umwelt und Artenvielfalt unterstützen, wie z.B. der Besuch von Schutzgebieten oder Umweltschutzprojekten.

07.    LOKALE VERTRETER:INNEN UND STATIONEN

Ziel des Geschäftspartners ist es, so viele Einheimische wie möglich in das Tourismusgeschäft einzubeziehen, indem sie beschäftigt werden. Er setzt sich für eine faire und sichere Arbeitsumgebung ein, die die lokalen Gemeinschaften unterstützt und respektiert:

  • Es wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter:innen einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, der die Arbeitsbedingungen und eine Stellenbeschreibung enthält und dass sie die Bedingungen vollständig verstehen.
  • Es wird vorzugsweise mit lokalen Vertreter:innen, Fahrer:innen und anderem lokalen Personal zusammengearbeitet, sofern ihre Fähigkeiten gleichwertig sind. Bei Bedarf werden Schulungen angeboten.
  • Es wird sichergestellt, dass lokalen Partner alle geltenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften, branchenweiten Mindeststandards und alle anderen relevanten gesetzlichen Anforderungen einhalten, unabhängig davon, welche Anforderungen strenger sind.
  • Die Einhaltung aller relevanten nationalen Gesetze zum Schutz der Rechte von Mitarbeitenden durch lokale Vertreter:innen/Partnerunternehmen wird sichergestellt.
  • Lokalen Vertreter:innen, wie Gepäckfahrer:innen, Stationsleiter:innen und andere Außenstellenmitarbeiter:innen wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn oder der relevante Branchenstandard als Existenzlohn gezahlt.
  • Es wird darauf geachtet, dass Gepäckfahrer:innen, Stationsleiter:innen und andere Außenstellenmitarbeiter:innen qualifiziert sind und regelmäßig geschult werden.
  • Es wird sichergestellt, dass lokalen Mitarbeiter:innen über relevante Aspekte der Nachhaltigkeitsrichtlinie informiert sind und diese einhalten – wie z.B. durch E-Mails und Schulungen.
  • Stationsleiter:innen und/oder andere Außenstellenmitarbeiter:innen informieren die Gäste über relevante Nachhaltigkeitsfragen am Reiseziel (z. B. Schutz von Flora, Fauna und kulturellem Erbe, Ressourcennutzung).

08.    DESTINATIONEN

Der Geschäftspartner strebt danach, positive Auswirkungen zu maximieren und negative Auswirkungen am Reiseziel zu minimieren, um eine nachhaltige Entwicklung der Orte, in denen er tätig ist, zu gewährleisten:

  • Es werden keine Reiseziele ausgewählt, bei denen der Tourismus zu strukturell negativen lokalen Auswirkungen führt (es sei denn, die Beteiligung des Unternehmens hat klare ausgleichende Effekte).
  • Bei der Auswahl neuer Reiseziele werden jene in Betracht gezogen, die mit nachhaltigeren Verkehrsmitteln, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erreichbar sind.
  • Gesetzlich geregelte Raumplanung, die Vorgaben für geschützte Gebiete und Denkmalschutzvorschriften werden eingehalten.
  • Es werden keine Souvenirs beworben, die bedrohte Pflanzen- und Tierarten (wie im CITES-Abkommen und der IUCN "Rote Liste" angegeben) oder historische und archäologische Artefakte (außer wie gesetzlich erlaubt) enthalten.

09.    KUNDENKOMMUNIKATION UND KUNDENSCHUTZ

Dem Geschäftspartner sind das Wohlergehen und die Information der Gäste sehr wichtig. Eine klare und ständige Kommunikation sowie einen hohen Schutz für die Gäste wird sichergestellt:

Vor Buchung:

  • Die Kundenberatung folgt dem zur Verfügung gestellten Leitfäden zur Kundenberatung, sofern bereits vorhanden.
  • Es wird sichergestellt, dass die Privatsphäre der Gäste nicht beeinträchtigt wird.
  • Der Geschäftspartner hält sich an geltende Standards und freiwillige Verhaltenskodizes in Marketing- und Werbebotschaften und verspricht nicht mehr, als geliefert werden kann.
  • Die Produkt- und Preisinformationen in Bezug auf Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen einschließlich Nachhaltigkeitsaussagen, werden klar, vollständig und korrekt bereitgestellt.
  • Zielinformationen – inklusive Nachhaltigkeitsaspekte – werden bereitgestellt, die faktisch korrekt, ausgewogen und vollständig sind.
  • Die Gäste werden über verschiedene Transportmöglichkeiten zum Reiseziel (falls diese nicht im Paket enthalten sind) informiert und es werden diesen – sofern verfügbar – nachhaltige Alternativen angeboten.
  • Potenzielle Kund:innen werden klar über Nachhaltigkeitsverpflichtungen und -maßnahmen informiert.
     

Nach der Buchung und während der Reise:

  • Gäste werden über wichtige Nachhaltigkeitsaspekte und -fragen am Reiseziel informiert und es werden Empfehlungen gegeben, wie sie einen positiven Beitrag leisten können.
  • Gäste werden über Risiken und Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Reiseziel informiert.
  • Es steht ein:e permanente:r Ansprechpartner:in und eine Telefonnummer für Notfälle zur Verfügung.
  • Das Personal weiß, wie mit Notfallsituationen umzugehen ist und es werden alle notwendigen Richtlinien bereitgestellt.
  • Die Gäste werden motiviert, lokale Restaurants und Geschäfte zu unterstützen (wenn angemessen).
  • Gäste werden über mögliche nachhaltige Transportmöglichkeiten am Reiseziel informiert.

 

Nach dem Urlaub:

  • Die Kundenzufriedenheit wird gemessen und es werden die Ergebnisse in Betracht gezogen, um Service- und Produktverbesserungen vorzunehmen.
  • Nachhaltigkeit wird als integraler Bestandteil der Untersuchung zur Kundenzufriedenheit einbezogen.
  • Es gibt klare Verfahren für den Umgang mit Beschwerden von Gästen.
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